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   OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12   

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OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12 (https://dejure.org/2013,11772)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2013 - 5 LA 130/12 (https://dejure.org/2013,11772)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 5 LA 130/12 (https://dejure.org/2013,11772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 44 Abs. 1 NLVO; § 30 Abs. 1 PolNLVO; Ziff. 3.1 S. 1 BRLPol; Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 33 Abs. 4 GG
    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des ersten Amtes in der neuen Laufbahngruppe in die nachfolgende Regelbeurteilung bei Überschneidung mit dem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des ersten Amtes in der neuen Laufbahngruppe in die nachfolgende Regelbeurteilung bei Überschneidung mit dem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des ersten Amtes in der neuen Laufbahngruppe in die nachfolgende Regelbeurteilung bei Überschneidung mit dem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Soweit sich die Beklagte auf eine abweichende allgemeine Verwaltungspraxis aller von ihr befragten Polizeidirektionen berufe, sei bereits zweifelhaft, ob eine solche vorliege; jedenfalls aber verstieße sie gegen höherrangiges Recht, was dem überzeugenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2001 (- BVerwG 2 C 41.00 -) zu entnehmen sei.

    Dieser Umstand verlangt die größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, juris Rn. 12; Urteil vom 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, juris Rn. 14; Urteil vom 11.12.2008, a. a. O., Rn. 20).

    Höchstmögliche Vergleichbarkeit von Regelbeurteilungen wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BVerwG, Urteil vom 18.7.2001, a. a. O., Rn. 16 m. w. Nw.; Urteil vom 29.9.2012, a. a. O., Rn. 10).

    Der gemeinsame Stichtag dient vorrangig dazu, durch Fixierung auf einen bestimmten Zeitpunkt Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit herzustellen (BVerwG, Urteil vom 18.7.2001, a. a. O., Rn. 16).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (BVerwG, Urteil vom 18.7.2001, a. a. O., Rn. 16; Urteil vom 29.9.2012, a. a. O., Rn. 10).

    Einschränkungen des Grundsatzes der höchstmöglichen Vergleichbarkeit, welche sich hinsichtlich des Beurteilungsstichtages etwa aus der großen Zahl der zu beurteilenden Beamten und hinsichtlich des Beurteilungszeitraums aus besonderen äußeren Umständen ergeben können, sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (BVerwG, Urteil vom 18.7.2001, a. a. O., Rn. 17; Urteil vom 29.9.2012, a. a. O., Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008, a. a. O. Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, juris Rn. 12) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008, a. a. O.; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Diesen überzeugenden Ausführungen tritt auch der Senat bei (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, juris Rn. 16).

    Denn zum einen ist auch die dem Kläger erteilte Anlassbeurteilung - wie jede dienstliche Beurteilung - im Hinblick auf ggf. anstehende Auswahlentscheidungen des Dienstherrn potentiell bedeutsam (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010, a. a. O., Rn. 15).

  • VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Auf das von ihr angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 21. Mai 2008 (3 A 977/07) könne sich die Beklagte ebenfalls nicht stützen, weil dieses lediglich Praktikabilitätserwägungen angestellt und sich überdies auf eine Beurteilungsrichtlinie bezogen habe, die einen Beginn des Regelbeurteilungszeitraumes im Anschluss an den Beurteilungszeitraum der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung) vorgesehen und zwischenzeitlich aufgehoben und ersetzt worden sei durch eine Beurteilungsrichtlinie, wonach die Regelbeurteilung sich auch dann auf den vollen Beurteilungszeitraum erstrecke, wenn sie den Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung beinhalte.

    das angefochtene Urteil habe sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 21. Mai 2008 (3 A 977/07) nicht auseinandergesetzt (Zulassungsbegründung vom 10. Juli 2012, S. 8),.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Da die dienstliche Beurteilung den Vergleich mehrerer Beamter miteinander ermöglichen soll, kommt ihr bei der Auswahlentscheidung des Dienstherrn und der dabei erforderlichen "Klärung einer Wettbewerbssituation" die entscheidende Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, juris Rn. 20; Urteil vom 28.4.2009 - BVerwG 2 A 8.08 -, juris Rn. 21).

    Dieser Umstand verlangt die größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, juris Rn. 12; Urteil vom 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, juris Rn. 14; Urteil vom 11.12.2008, a. a. O., Rn. 20).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen (Urteilsabdruck - UA -, S. 5f.), dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).

    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, so sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzuwendenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009, a. a. O., Rn. 6).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Es spielt keine Rolle, ob Anlassbeurteilungen zum Zwecke einer anstehenden Personalentscheidung erstellt worden sind (eine solche Konstellation liegt etwa dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, zugrunde), oder ob sie - wie im Falle des Klägers - nach Verleihung des ersten Amtes in der neuen Laufbahngruppe angefertigt wurden (vgl. Ziffer 4.2.1, 1. Spiegelstrich BRLPol bzw. Ziffer 4.2.1, 1. Spiegelstrich der Vorgängerregelung [Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst vom 29.12.1999, Nds. MBl. 2000 S. 127 - BRLPol 1999 -]).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07

    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Vielmehr liegt dies in der Natur der Sache, da die Regelbeurteilung der 'Klärung der Wettbewerbssituation' innerhalb der Vergleichsgruppe anhand des zum Stichtag geltenden Maßstabes dient (vgl. in Bezug auf das aufgegebene sog. Beurteilungssplitting Nds. OVG, Urt. v. 09.02.2010, 5 LB 497/07, a.a.O. juris Rn. 31f.).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008, a. a. O.; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - 6 B 1168/18

    Anforderungen an die dienstliche Beurteilung bei der Besetzung einer

    - 6 1449/11 -, juris Rn. 49 f., und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 1521/05 -, a. a. O., Rn. 44 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 3. Juni 2013 - 5 LA 130/12 -, ZBR 2013, 317 = juris Rn. 20 ff.

    So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, a. a. O., Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 3. Juni 2013 - 5 LA 130/12 -, a. a. O., Rn. 19.

  • VG Düsseldorf, 09.01.2014 - 2 L 1830/13

    Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Qualifikationsvorsprungs eines Mitbewerbers

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2013 - 5 LA 130/12 -, ZBR, 317 m.w.N zur Rechtsprechung des BVerwG.
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